Ebenso wenig kann der Beschuldigte zu seinen Gunsten ableiten, wenn er vorbringt, er habe nach Reklamationen die Oberkategorie «Smart Phones» und als Unterkategorie – welche für den Käufer nicht ersichtlich ist (vgl. GA act. 333) – «Ersatzteile» für seine Inserate eingestellt (GA act. 331), zumal den Benutzern die Inserate auf der Internetplattform Facebook Marketplace entgegen den Ausführungen des Beschuldigten (vgl. GA act. 355) grundsätzlich ungefiltert angezeigt werden und die Suchfunktion nach Stichworten oder Kategorien durch die Benutzer vielmehr zusätzlich verwendet werden kann.