1. Die Berufung des Beschuldigten richtet sich gegen den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen gewerbsmässigen Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 2 StGB, die Strafzumessung, die Anordnung einer Landesverweisung sowie die gutgeheissenen Zivilforderungen von B._____ und F._____. 2. 2.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten des gewerbsmässigen Betrugs schuldig gesprochen. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung, er sei vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs freizusprechen.