Die Zivilforderungen der Privatkläger seien auf den Zivilweg zu verweisen. Eventualiter werden die Zivilforderungen in der Höhe der jeweils an den Beschuldigten getätigten Überweisungen anerkannt. -4- 2.2. Mit Eingabe vom 12. Januar 2023 (Postaufgabe am 16. Januar 2023) verzichtete die Oberstaatsanwaltschaft auf die Stellung eines Antrags auf Nichteintreten und auf die Einreichung einer Anschlussberufung. 2.3. Die Berufungsverhandlung fand am 24. November 2023 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: