4.5. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin 5 namens F._____ Fr. 250.00 als Schadenersatz zu bezahlen. 4.6. Die Zivilforderung der Zivilklägerin namens G._____ wird auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 StPO).