7.7. Die Beschlagnahmungen der bei der KI._____ AG auf dem Konto von F._____ (Kontonummer: […]) liegenden Vermögenswerte in der Höhe von Fr. 179'760.00, auf dem Konto von F._____ (Kontonummer: […]) liegenden Vermögenswerte in der Höhe von Fr. 601.05 und auf dem Konto von F._____ (Kontonummer: […]) liegenden Vermögenswerte in der Höhe von Fr. 10.85 werden, sofern die Verfahrenskosten mit den eingezogenen Vermögenswerten gemäss Dispositivziffern 7.1–7.3 nicht bereits gedeckt sind, mit den erst- und zweitinstanzlichen Verfahrenskosten verrechnet.