7.6. Die Beschlagnahmung der bei der KL._____ auf dem Privatkonto des Beschuldigten sowie KJ._____ (IBAN […]) liegenden Vermögenswerte in der Höhe von Fr. 165.35 werden, sofern die Verfahrenskosten mit den eingezogenen Vermögenswerten gemäss Dispositivziffern 7.1–7.3 nicht - 152 -