Die Gerichtskasse des Bezirksgerichts Lenzburg wird angewiesen, die Ersatzforderung gegen den Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft beim zuständigen Betreibungsamt in Betreibung zu setzen und die für den Fortgang des Betreibungsverfahrens erforderlichen Schritte zu veranlassen. 7. 7.1. Folgende beschlagnahmten Liegenschaften werden verwertet und nach Abzug der Verwertungskosten zur Deckung der dem Beschuldigten auferlegten erst- und zweitinstanzlichen Verfahrenskosten verwendet: - Wohnung «[…]» - Wohnung «[…]» 7.2. Die beschlagnahmten Vermögenswerte auf den Konti lautend auf den Beschuldigten und F._____ bei der HE._____,