zu einer bedingten Geldstrafe von 320 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. Fr. 9'600.00, Probezeit 2 Jahre, verurteilt. 5. [in Rechtskraft erwachsen] 5.1. Die Schadenersatzansprüche der JO._____ AG werden auf den Zivilweg verwiesen. - 149 - 5.2. Die Schadenersatzansprüche von JP._____ werden auf den Zivilweg verwiesen. 5.3. Die Schadenersatzansprüche von HJ._____ werden auf den Zivilweg verwiesen. 5.4. Die Schadenersatzansprüche von KA._____ werden auf den Zivilweg verwiesen. 5.5. Die Schadenersatzansprüche der KB._____ AG werden auf den Zivilweg verwiesen. 5.6. Die Schadenersatzansprüche von KC._____ werden auf den Zivilweg verwiesen.