Es handelt sich dabei um geeignete Instrumente, die Geldforderungen durchzusetzen. Weiter liegt darin auch je das mildeste Mittel, nachdem der Beschuldigte – neben den mit Beschlag belegten Vermögenswerten und Sachen – über keinerlei finanzielle Mittel verfügt, 100 % invalid ist, mit einem minimalen Einkommen auskommt, eine lange Freiheitsstrafe erwartet und mit einer aussergewöhnlich hohen Summe an Schadenersatzforderungen, Entschädigungen und Verfahrenskosten konfrontiert ist. Aufgrund nichtvorhandener anderweitiger finanzieller Mittel und Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten sind keine milderen Mittel zur Durchsetzung der Forderungen ersichtlich.