Nachdem das Bundesgericht das Urteil des Obergerichts vom 25. Juni 2021 im Sinne seiner Erwägungen aufgehoben und zur neuen Entscheidung zurückgewiesen hat, ergehen grossmehrheitlich Schuldsprüche, die insbesondere zu einer Neuverlegung der Kosten führen. Der Kostenentscheid hinsichtlich der erst- und zweitinstanzlichen Verfahrenskosten liegt in einem engen Sachzusammenhang mit dem Entscheid über die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte, nachdem von deren Verwertung und Verwendung zur Deckung der Verfahrenskosten bzw. der Ersatzforderung einzig aufgrund der zahlreichen Freisprüche und der damit einhergehenden Möglichkeit der Kostendeckung der erst- und