14. Verwertung und Verwendung von Vermögenswerten und Sachen 14.1. Ersatzforderung Nachdem über die Festsetzung einer Ersatzforderung von Fr. 500'000.00 bereits rechtskräftig entschieden wurde (vgl. Urteile des Bundesgerichts 6B_1161/2021 und 6B_1169/2021 vom 21. April 2023 E. 18) und der Beschuldigte folgerichtig kein Absehen der Ersatzforderung beantragt hat, ist nicht darauf zurückzukommen.