Beim Vorwurf der unrechtmässigen Aneignung (zwei Anklageziffern) erfolgt eine Einstellung. Hinsichtlich der Urkundenfälschungen im Leasingbereich ergeben sich 21 Schuldsprüche, drei teilweise Frei- bzw. Schuldsprüche sowie drei vollumfängliche Freisprüche. Vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung wird der Beschuldigte in zwei Fällen frei und in einem Fall schuldig gesprochen. Der Vorwurf des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern (zwei Anklageziffern) mündet in einer Verfahrenseinstellung.