zur Anwendbarkeit des per 1. Januar 2024 revidierten Anwaltstarifs: als Leitentscheid publiziertes Urteil des Obergerichts SST.2023.55 vom 26. Januar 2024 E. 4.2). Hinzu kommen die Auslagen von insgesamt Fr. 294.65 und die gesetzliche Mehrwertsteuer (7.7 % für erbrachte Leistungen von 70.7 Stunden plus Auslagen von Fr. 137.80 bis zum 31. Dezember 2023 und 8.1 % für erbrachte Leistungen von 7 Stunden plus Auslagen von Fr. 156.85 ab dem 1. Januar 2024), woraus sich eine Entschädigung für das Berufungsverfahren nach Rückweisung durch das Bundesgericht von gerundet Fr. 18'900.00 ergibt.