Der Aufwand im Jahr 2023 ist zum früheren Regelstundenansatz des freigewählten Verteidigers von Fr. 220.00 pro Stunde und derjenige im Jahr 2024 zum höheren Regelstundenansatz von Fr. 240.00 zu berücksichtigen (vgl. § 9 Abs. 2bis AnwT; zur Anwendbarkeit des per 1. Januar 2024 revidierten Anwaltstarifs: als Leitentscheid publiziertes Urteil des Obergerichts SST.2023.55 vom 26. Januar 2024 E. 4.2).