Unter Berücksichtigung dieser Korrekturen ergibt sich ein massgeblicher Aufwand von gerundet 4’660 Minuten bzw. von 77.7 Stunden für den Verteidigungsaufwand nach der Rückweisung durch das Bundesgericht. Auf das Jahr 2023 fallen gerundet 4240 Minuten bzw. rund 70.7 Stunden, auf das Jahr 2024 gerundet 420 Minuten bzw. 7 Stunden. Der Aufwand im Jahr 2023 ist zum früheren Regelstundenansatz des freigewählten Verteidigers von Fr. 220.00 pro Stunde und derjenige im Jahr 2024 zum höheren Regelstundenansatz von Fr. 240.00 zu berücksichtigen (vgl. § 9 Abs. 2bis AnwT;