Unter diesen Umständen erscheint ein Aufwand von ca. 1.5 Arbeitstagen bzw. gerundet 750 Minuten für die Stellungnahme zur Eingabe der Staatsanwaltschaft vom 11. August 2023, ca. 1 Arbeitstag bzw. gerundet 500 Minuten für die Stellungnahme zur Eingabe der Staatsanwaltschaft vom 6. November 2023 sowie ein Aufwand von 120 Minuten für die Vorbereitung des Plädoyers, als ausreichend und angemessen. Das gilt auch deswegen, weil die Ausführungen des Beschuldigten in weiten Teilen die Kritik aus früheren Stellungnahmen übernahm, über welche das Bundesgericht bereits verbindlich entschieden hat, insbesondere für die Frage, ob der A._____ eine Opfermitverantwortung zuzuweisen ist.