Entsprechend geringer ist der dafür angemessene Aufwand zu veranschlagen. Unter diesen Umständen erscheint ein Aufwand von ca. 1.5 Arbeitstagen bzw. gerundet 750 Minuten für die Stellungnahme zur Eingabe der Staatsanwaltschaft vom 11. August 2023, ca. 1 Arbeitstag bzw. gerundet 500 Minuten für die Stellungnahme zur Eingabe der Staatsanwaltschaft vom 6. November 2023 sowie ein Aufwand von 120 Minuten für die Vorbereitung des Plädoyers, als ausreichend und angemessen.