2023) und die Staatsanwaltschaft in den genannten Eingaben keine wesentlich neuen Argumente vorgetragen bzw. sich in ihrer Stellungnahme vom 6. November 2023 sogar strikt auf die Vorbringen des Beschuldigten in seiner Eingabe vom 16. Oktober 2023 beschränkt hat. Für die Vorbereitung des 7-seitigen Plädoyers für die Berufungsverhandlung vom 13. März 2024, die der Abklärung der persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten (gesundheitliche Situation und finanziellen Verhältnisse; vgl. - 137 -