12.3.2. Ab Rückweisung durch das Bundesgericht Für das Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht hat dieses im Urteil vom 21. April 2023 abschliessend über eine Entschädigung befunden. Für die Zeit nach der Rückweisung durch das Bundesgericht ist der freigewählte Verteidiger ebenfalls aus der Staatskasse zu entschädigen. Entschädigungspflichtig sind im Rahmen der amtlichen Verteidigung nur jene Bemühungen, die in einem kausalen Zusammenhang mit der Wahrung der Rechte im Strafverfahren stehen und die notwendig und verhältnismässig sind (BGE 141 I 124 E. 3.1).