12.3.1.4. Stundenansatz Der geltend gemachte Stundenansatz von Fr. 400.00 ist nicht tarifkonform; der Maximalansatz beträgt Fr. 250.00 (§ 9 Abs. 2bis AnwT in der Fassung bis zum 31. Dezember 2023). Der vorliegende Fall war zwar äusserst umfangreich, jedoch in der Sache nicht speziell komplex. Insbesondere erforderte er keine speziellen Fachkenntnisse des Verteidigers in anderen Disziplinen (wie Buchhaltung, EDV, o.ä.). Der Umfang der Strafsache schlägt sich in einem erhöhten Aufwand nieder, weshalb kein Anlass besteht, gleichzeitig auch den Standarttarif für die freigewählte Verteidigung von Fr. 220.00 zu erhöhen. Es bleibt damit beim dazumals üblichen Tarif von Fr. 220.00.