12.3.1.3.9. Total der Kürzungen Nach dem zuvor Gesagten ist somit der geltend gemachte Aufwand um insgesamt 41'393 Minuten zu kürzen. Entschädigungsberechtigt bleiben somit 28'175 Minuten, was rund 470 Stunden oder rund 56 Arbeitstagen à 8.4 Stunden bzw. rund 11 Arbeitswochen entspricht.