Teil ad hoc erfolgen musste, dauerte rund 24 Minuten. Die Ergänzung des Schlussvortrags erforderte trotz umfassender Vorkenntnisse der Verteidigung ein nochmaliges Einlesen in die Thematik, um den Zeugen auch Ergänzungsfragen stellen zu können. Ausserdem war die Struktur eines Schlussvortrags zu erarbeiten. Für diese Arbeiten erscheint ein Aufwand von 1.5 Arbeitstagen bzw. von 756 Minuten (1.5 Arbeitstage à 8.4 Stunden à 60 Minuten) als ausreichend und angemessen. Daraus resultiert eine Kürzung des geltend gemachten Aufwands um 364 Minuten (1'120 Minuten minus 756 Minuten).