Angemessen erscheint ein Aufwand von höchstens 4 Arbeitstagen bzw. von 2'016 Minuten (4 Arbeitstage à 8.4 Stunden 60 Minuten). Daraus resultiert eine Kürzung des geltend gemachten Aufwands um 3'450.5 Minuten (5'466.5 Minuten minus 2'016 Minuten).