An der ersten Verhandlung vom 12. Mai 2021 waren die Parteien gehalten, (vorläufige) Schlussvorträge zu erstatten. Nachdem ein vollständiger Schriftenwechsel durchgeführt wurde und die Parteien sich bereits im Vorfeld der beiden Verhandlungen mehrfach und ausführlich zur Sache äussern konnten, hätte sich der Schlussvortrag und dessen Ergänzung im Wesentlichen auf eine Stellungnahme zu den Aussagen des Beschuldigten an der ersten Berufungsverhandlung beschränken können. Eine Würdigung dieser Aussagen kann an sich nur ad hoc erfolgen und entsprechend nicht vorbereitet werden. Gleichwohl plädierte die Verteidigung an der Verhandlung vom 12. Mai 2021 über zweieinhalb Stunden lang.