21 Arbeitstagen gleichwohl als übersetzt. Angemessen erscheint ein Aufwand von 10 Arbeitstagen bzw. bzw. 5'040 Minuten (10 Arbeitstage à 8.4 Stunden à 60 Minuten). Daraus resultiert eine Kürzung des geltend gemachten Aufwands um 5'850 Minuten (10'890 Minuten minus 5'040 Minuten).