12.3.1.3.6. Korrekturen unter dem Titel «Stellungnahme zu Berufungsantwort» Die Berufungsantwort der Staatsanwaltschaft umfasste 108 Seiten. Die Stellungnahme des Beschuldigten auf diese Berufungsantwort erstreckte sich auf 148 Seiten. Auch diese Eingabe enthielt thematisch kaum Neues, sondern beruhte im Wesentlichen auf einer Wiederholung der bisherigen Ausführungen im Verfahren vor erster Instanz und vor Obergericht. Der geltend gemachte Aufwand für die Stellungnahme zur Berufungsantwort von 10'890 Minuten ist zwar teilweise dem Umfang der Berufungsantwort geschuldet, erscheint jedoch mit rund 181 Stunden bzw. umgerechnet rund - 134 -