Insgesamt erscheint der geltend gemachte Aufwand von rund 300 Stunden bzw. rund 7 Arbeitswochen für die als «Beweisanträge» bezeichneten Eingaben und deren Anhang als massiv übersetzt. Sachgerecht und angemessen erscheint ein Aufwand im Umfang von einer Arbeitswoche bzw. von 2'520 Minuten (5 Tage à 8.4 Stunden à 60 Minuten). Daraus resultiert eine Kürzung des geltend gemachten Aufwands um 15'422.5 Minuten (17'942.5 Minuten minus 2'520 Minuten).