gemachten Aufwands um 2'422 Minuten (3'457 Minuten minus 1035 Minuten). 12.3.1.3.3. Korrekturen unter dem Titel «Berufungserklärung/Berufungsbegründung» Unter diesem Titel macht die Verteidigung einen Aufwand von rund 393 Stunden geltend, was fast 9.5 Arbeitswochen entspricht. Die Berufungserklärung umfasste 10 Seiten, die Berufungsbegründung erstreckte sich auf 169 Seiten.