12.3.1.3.2. Korrekturen unter dem Titel «Klientenkontakte» Der Aufwand von fast 58 Stunden für Klientenkontakte erscheint übersetzt. Die Vorwürfe wurden bereits vor erster Instanz einlässlich behandelt und der Standpunkt des Beschuldigten im Rechtsmittelverfahren hat sich nicht verändert. Das Berufungsverfahren hat von der Zustellung des begründeten Urteils der ersten Instanz (20. August 2019) bis zur zweiten Berufungsverhandlung rund 23 Monate gedauert. Eine eigentliche Instruktion war angesichts der Vorkenntnisse des Verteidigers nur noch punktuell nötig. Jedoch besteht ein Anspruch des Beschuldigten darauf, periodisch über den Stand der Dinge informiert zu werden.