Im Berufungsverfahren war der Verteidiger mit dem Sachverhalt und den sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht stellenden Fragen bereits aus dem erstinstanzlichen Verfahren bestens vertraut. Eine neue Taktik musste er im Berufungsverfahren nicht verfolgen, vielmehr konnte er nahtlos an seine Argumentation vor erster Instanz anknüpfen. Um das angemessene Honorar festzusetzen, ist der gesamte Aufwand des Verteidigers von 69'568 Minuten (entspricht 1'159.5 Stunden) nach Kategorien aufzuteilen - 121 -