12.3.1.3. Bemessung des Honorars Das geltend gemachte Honorar von rund Fr. 1/2 Mio. erscheint auch unter Berücksichtigung des erheblichen Umfangs und der Bedeutung der Streitsache als massiv übersetzt. Insbesondere sticht das Missverhältnis zum vollen Verteidigungshonorar ins Auge, von dem die erste Instanz ausgegangen ist. Dieses betrug hochgerechnet rund Fr. 440'000.00 und deckte den Aufwand für eine Verfahrensdauer von rund 7.5 Jahren ab. Im Berufungsverfahren war der Verteidiger mit dem Sachverhalt und den sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht stellenden Fragen bereits aus dem erstinstanzlichen Verfahren bestens vertraut.