12.3. Entschädigung des Beschuldigten 12.3.1. Bis zur Rückweisung durch das Bundesgericht 12.3.1.1. Kostennote Der Verteidiger macht mit Kostennote vom 7. Juli 2021 für das Berufungsverfahren bis zur Rückweisung durch das Bundesgericht einen Aufwand von total Fr. 499'778.70 geltend. Diese Honorarforderung beruht auf einem Aufwand von 69'568 Minuten bzw. 1'159.5 Stunden, was bei einem Arbeitstag von 8.4 Stunden einem Aufwand von rund 138 Arbeitstagen bzw. rund 28 Arbeitswochen entspricht. Der Verteidiger hat einen Stundenansatz von Fr. 400.00 zur Anwendung gebracht, was inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer zum vorgenannten Betrag führt.