12.2. Verteilung der Verfahrenskosten Die Berufung des Beschuldigten umfasste im Schuldpunkt einen Freispruch für insgesamt 145 Anklageziffern. In Bezug auf 6 Anklageziffern resultiert ein Freispruch, in 136 ein Schuldspruch und in 3 Fällen ein teilweiser Frei- bzw. Schuldspruch. Damit unterliegt der Beschuldigte mit seinen Anträgen im Berufungsverfahren zu rund 95% (ohne Gewichtung der einzelnen Anklageziffern). Die Staatsanwaltschaft beantragte mit ihrer Anschlussberufung lediglich in 5 Anklageziffern eine Korrektur des erstinstanzlichen Entscheides und dringt in 3 Anklagepunkten durch. Ausserdem dringt sie mit ihrem Antrag auf Erhöhung des Strafmasses vollständig durch.