11. Zivilforderungen Was die Schadenersatzforderungen der Privatklägerin A._____ SA anbelangt, bleibt es nach dem zuvor Gesagten bei der Regelung des Zivilpunkts gemäss Urteil des Obergerichts vom 25. Juni 2021. Der Beschuldigte hat der Privatklägerin A._____ SA als Schadenersatz Fr. 2'931'229.80 nebst Zins zu 5 % seit 25. Mai 2011 zu bezahlen. Im Mehrbetrag wird der Schadenersatzanspruch der Privatklägerin A._____ SA abgewiesen. Soweit die Privatklägerin im Verfahren nach Rückweisung durch das Bundesgericht ein höheres Schadenersatzbegehren stellt, ist darauf nicht einzutreten (vgl. vorne, Ziffer 5).