Leicht getrübt wird die Legalprognose durch den Umstand, dass er während des gegen ihn laufenden Strafverfahrens erneut straffällig geworden ist, indem er sich im Jahr 2017 der groben Verkehrsregelverletzung sowie des Vergehens gegen das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer strafbar gemacht hat, wofür er mit bedingten Geldstrafen von 30 bzw. 10 Tagessätzen und Bussen von Fr. 600.00 bzw. Fr. 200.00 bestraft wurde. Diesem Nachtatverhalten kommt jedoch legalprognostisch eine beschränkte Bedeutung zu, nachdem es nicht einschlägiger Natur war, nicht allzu schwer wog und mittlerweile schon mehrere Jahre zurückliegt. Aus der übrigen Biographie - 118 -