10.5.6.2. Anwendung auf den Fall Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft, weshalb ihm grundsätzlich eine günstige Prognose gestellt werden kann. Leicht getrübt wird die Legalprognose durch den Umstand, dass er während des gegen ihn laufenden Strafverfahrens erneut straffällig geworden ist, indem er sich im Jahr 2017 der groben Verkehrsregelverletzung sowie des Vergehens gegen das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer strafbar gemacht hat, wofür er mit bedingten Geldstrafen von 30 bzw. 10 Tagessätzen und Bussen von Fr. 600.00 bzw. Fr. 200.00 bestraft wurde.