Unter Würdigung der ganzen Palette von Handlungen, die unter den Tatbestand der Urkundenfälschung fallen und der beschränkten Auswirkungen auf das Gesamtbild der Jahresrechnung 2008, ist von einem noch leichten Verschulden auszugehen und die Einsatzstrafe auf 360 Tagessätze Gelstrafe festzusetzen.