Die Fälschung der Jahresrechnung diente dem Beschuldigten dazu, die wahre wirtschaftliche Situation der D._____ zu verbergen und ihren Zusammenbruch möglichst lange zu verhindern (Urteils des Obergerichts vom 25. Juni 2021, E. 2.1 und E. 15.6.3.1). Der Beschuldigte mag sich zwar mit der D._____ in einer finanziell schwierigen Situation befunden haben. Dennoch war seine Entscheidungsfreiheit nicht derart eingeschränkt, dass dies verschuldensmindernd zu berücksichtigen wäre.