Der Beschuldigte macht zwar geltend, das Untersuchungsverfahren habe zwischen 2013 und 2016 geruht (Stellungnahme vom 16. Oktober 2023, S. 29), das trifft jedoch nicht zu. Gemäss dem Verfahrensprotokoll fanden in dieser Zeit zahlreiche Untersuchungshandlungen statt, namentlich etliche Editionen, Abklärungen bei Strassenverkehrsämtern, der eidgenössischen Fahrzeugkontrolle, Betreibungs- und Steuerämtern, Aufforderungen zu Stellungnahmen, Einholen von schriftlichen Berichten, Bestandesaufnahme der beschlagnahmten Fahrzeuge, Aufhebungen von Beschlagnahmen und Grundbuchsperren, Vergabe von Übersetzungsaufträgen, etc. Es ist somit nicht ersichtlich, dass es im Laufe