Zudem nimmt dieser Artikel eine kritische Haltung gegenüber dem Gebaren der A._____ ein und enthält keine Vorverurteilung des Beschuldigten. Eine mediale Vorverurteilung, welche die Strafverfolgungsbehörden zu vertreten hätten, ist damit nicht ersichtlich. Entsprechend kann auch nicht von einer Verletzung des Fairnessgebots ausgegangen werden.