Thema aufgreifen. Die drei durch den Beschuldigten eingereichten Medienberichte sind jedoch durchwegs sachlich und mitnichten reisserisch formuliert. Der Fokus der Berichterstattung liegt eindeutig auf den dafür erforderlichen Ressourcen und nicht auf dem Verhalten des Beschuldigten. Aus diesen Berichten resultiert keine unzulässige, von den Behörden zu vertretende Vorverurteilung. Was den Bericht der Aargauer Zeitung mit dem Titel «Wie im Wilden Westen: Fiat-Bank lässt Privat-Schnüffler von der Leine» betrifft, gibt es keine Hinweise darauf, dass dieser auf Informationen der Strafverfolgungsbehörden beruht. Zudem nimmt dieser Artikel eine kritische Haltung gegenüber dem Gebaren der A.___