Der Vorwurf, die Anklagebehörde habe sich unfair verhalten, indem sie den Beschuldigten mit Medienmitteilungen vorverurteilt habe, findet somit in den Akten keine Stütze. Belegt ist einzig, dass die Staatsanwaltschaft bei den politischen Behörden zusätzliche Mittel zur Bewältigung des Straffalles beantragt hat, wobei entsprechende Medienberichte darauf schliessen lassen, dass die Personalbegehren unter anderem damit begründet wurden, dass es sich um den grössten Wirtschaftskriminalfall der letzten 20 Jahre handle und der Verdacht auf ein Schneeballsystem bestehe (vgl. Beilagen der Verteidigung zum Plädoyer vor erster Instanz), es erscheint jedoch sachlich gerechtfertigt,