Entgegen der Staatsanwaltschaft steht auch ohne ein Gutachten aufgrund der zahlreichen Arztberichte und der glaubhaften Ausführungen des Beschuldigten fest, dass er an einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung leidet. Auch wenn bis zum Strafantritt mit einer weiteren Verbesserung seiner gesundheitlichen Situation gerechnet werden darf, ist davon auszugehen, dass er auch langfristig an erheblichen Einschränkungen leiden und auf die Einnahme von Medikamenten sowie eine engmaschige medizinische Nachsorge angewiesen sein wird. Da Immunsuppressiva die Anfälligkeit für Infektionen erhöhen, hat er der Hygiene besondere Beachtung zu schenken.