Anlässlich der zweiten Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte ergänzend aus, er habe vor der Transplantation trotz Herzschrittmacher drei Herzstillstände erlitten (Protokoll der zweiten Berufungsverhandlung, S. 3). Nach der Operation habe er 2.5 Monate im künstlichen Koma gelegen. Danach sei er von Kopf bis Fuss komplett gelähmt gewesen. Er habe nicht essen, trinken oder schlucken können und habe alles neu erlernen müssen. Als Folge des künstlichen Komas habe er auch Erinnerungslücken. Nach der Operation habe er erneut zwei Herzstillstände gehabt und sei wieder beatmet und an eine Herz- Lungenmaschine angehängt worden.