10.4.7.3. Strafempfindlichkeit Der Beschuldigte führte an der ersten Berufungsverhandlung aus, dass er seit 2006 an einem akuten, genetisch bedingten Herzproblemen leide und ihm eine Herztransplantation dringend empfohlen werde (Protokoll der Berufungsverhandlung vom 12. Mai 2021, S. 7). Im zweiten Umgang vor Obergericht liess er vortragen und durch medizinische Berichte belegen (vgl. Fristerstreckungsgesuch vom 28. September 2023), dass er sich am 18. September 2022 einer Herztransplantation unterziehen musste. Während der Rehabilitation traten Komplikationen auf.