Der Beschuldigte weist keine Vorstrafen auf, was neutral zu gewichten ist. Die erste Instanz hat ausserdem zu Recht ebenfalls neutral gewichtet, dass er während des vorliegenden Strafverfahrens mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Innerschwyz Kanton Schwyz vom 5. September 2017 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 80.00 sowie einer Busse von Fr. 600.00 und mit Strafbefehl des Ministero pubblico del cantone Ticino Bellinzona vom 29. Oktober 2018 wegen Vergehens gegen das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à - 108 -