Der Beschuldigte ist mittlerweile geschieden. Er hat eine erwachsene Tochter, zu der er einen guten Kontakt unterhält (Protokoll der Berufungsverhandlung vom 12. Mai 2021, S. 6 f.). Aufgrund von gesundheitlichen Problemen, auf die sogleich im Rahmen der Strafempfindlichkeit zurückzukommen ist, ist er seit dem 11. Oktober 2021 arbeitsunfähig. Er lebt aktuell von einer IV-Rente (100%). Der Beschuldigte weist keine Vorstrafen auf, was neutral zu gewichten ist.