10.4.5.2. Veruntreuung zum Nachteil anderer Leasinggesellschaften Der Beschuldigte hat in 7 Fällen vorzeitig von seinen Kunden zurückgenommene Fahrzeuge weiterveräussert, obwohl das Eigentum an diesen Fahrzeugen bei der C._____ AG (Anklageziffern 4.2.1 und 4.2.2), der JK._____ AG (Anklageziffer 4.3.1), der JL._____ AG (Anklageziffer 4.5.1), der I._____ AG (Anklageziffern 4.6.1 und 4.6.2) oder der HI._____ AG (Anklageziffer 4.7) lag. Der Beschuldigte nutzte das ihm als Lieferanten entgegengebrachte Vertrauen aus, indem er in zahlreichen Fällen, die im Eigentum der betreffenden Leasinggesellschaften stehenden Fahrzeuge weiterverkaufte, ohne diesen den Rückkaufpreis zu bezahlen. Auch diese