Per 2009 führten die Urkundenfälschungen dazu, dass statt eines Verlustes von Fr. 8'238'934.05 ein Jahresgewinn von Fr. 1'200'057.07 ausgewiesen wurde (Urteil des Obergerichts vom 25. Juni 2021, Ziffer 15.6.3.1). Per 2010 resultierte statt eines Verlustes von Fr. 4'555'388.10 ein Jahresgewinn von Fr. 1'862'611.90. Unter Berücksichtigung des Strafrahmens von einem Tagessatz Geldstrafe bis fünf Jahren Freiheitsstrafe und unter Einbezug von anderen denkbaren Tatvarianten und Vorgehensweisen bei diesen Delikten bei isolierter Betrachtung von einem je mittelschweren Verschulden auszugehen und eine Einzelstrafe von je 24 Monate festzusetzen.