Der Beschuldigte hat ausserdem in den Jahresrechnungen 2009-2010 zu Unrecht Fahrzeuge im Inventar aufgeführt bzw. in der Buchhaltung aktiviert (Anklageziffern 2.2.3 und 2.3.3). Im Jahr 2009 betrug der Wert der 176 zu Unrecht im Inventar aufgeführten Fahrzeuge Fr. 9'037'648.09 (Urteil des Obergerichts vom 25. Juni 2021, E. 2.3.1 und E. 15.6.3.1). Im Jahr 2010 waren schliesslich 113 Fahrzeuge zu Unrecht im Inventar aufgeführt, denen unter Berücksichtigung der Abschreibungen ein Wert von Fr. 9'464'081.27 zukam (Urteil des Obergerichts vom 25. Juni 2021, E. 2.3.2 und E. 15.6.3.1). Auch in dieser Hinsicht hat der Beschuldigte das - 104 -